Prozessvergleich

Prozessvergleich
ein nach  Klageerhebung (oder Einleitung des Prozesskostenhilfeverfahrens;  Prozesskostenhilfe) zwischen den Parteien, evtl. unter Beitritt eines Dritten, geschlossener Vergleich über die Beendigung des Rechtsstreits, der auch über den Prozessstoff hinausgehende Ansprüche zum Gegenstand haben kann. Der P. ist ein  Vollstreckungstitel (§ 794 I Nr. 1 ZPO).
- Der P. wahrt jede etwa vorgeschriebene Form, z.B. öffentliche Beurkundung.
- Wird über die Kosten nichts vereinbart, so sind diese nach § 98 ZPO als „gegeneinander aufgehoben“ anzusehen: Teilung der  Gerichtskosten; ihre außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Prozessvergleich — Der Begriff Prozessvergleich kommt in folgenden Zusammenhängen vor: ein Begriff aus den Rechtswissenschaften, siehe Vergleich (Recht) ein Begriff aus der Wirtschaftsinformatik, siehe Prozessbenchmarking Diese Seite ist eine Begriffsklärun …   Deutsch Wikipedia

  • Prozessvergleich — Pro|zẹss|ver|gleich, der (Rechtsspr.): zwischen den Prozessparteien zur Beilegung eines Rechtsstreits abgeschlossener ↑ Vergleich (3). * * * Pro|zẹss|ver|gleich, der (Rechtsspr.): zwischen den Prozessparteien zur Beilegung eines Rechtsstreits… …   Universal-Lexikon

  • Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… …   Deutsch Wikipedia

  • Vergleich (Recht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Vergleichsvertrag — Änderung eines Schuldverhältnisses Als Vergleich, im österreichischen Recht Ausgleich, bezeichnet man in der Rechtswissenschaft einen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen …   Deutsch Wikipedia

  • Vergleich — Kollation; Kollationieren; Abmachung; Vereinbarung; Einigung * * * Ver|gleich [fɛɐ̯ glai̮ç], der; [e]s, e: 1. Betrachtung oder Überlegung, in der Personen, Sachen mit anderen Personen, Sachen verglichen werden: ein treffender, kritischer… …   Universal-Lexikon

  • Absolute Vernunft — Georg Wilhelm Friedrich Hegel, porträtiert von Jakob Schlesinger, 1831 Georg Wilhelm Friedrich Hegel (* 27. August 1770 in Stuttgart; † 14. November 1831 in Berlin) war ein deutscher Philosop …   Deutsch Wikipedia

  • Absoluter Geist — Georg Wilhelm Friedrich Hegel, porträtiert von Jakob Schlesinger, 1831 Georg Wilhelm Friedrich Hegel (* 27. August 1770 in Stuttgart; † 14. November 1831 in Berlin) war ein deutscher Philosop …   Deutsch Wikipedia

  • Absolutes Wissen — Georg Wilhelm Friedrich Hegel, porträtiert von Jakob Schlesinger, 1831 Georg Wilhelm Friedrich Hegel (* 27. August 1770 in Stuttgart; † 14. November 1831 in Berlin) war ein deutscher Philosop …   Deutsch Wikipedia

  • Ansgar Staudinger — (* 1968 in Bad Homburg vor der Höhe) ist ein deutscher Professor für Rechtswissenschaften. Leben Staudinger studierte in den Jahren 1988 bis 1992 Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft an der Universität Freiburg. Sein zweites Juristisches… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”